Rechtsanwaltskosten
Allgemeines
Unsere Abrechnungen erfolgen grundsätzlich nach den uns gesetzlich vorgegebenen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Rechtsschutzversicherung
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass diese nicht für jeden für Sie nützlichen anwaltlichen Rat grundsätzlich eintrittspflichtig ist. Wann die Rechtsschutzversicherung was genau zahlt, richtet sich immer nach den jeweils geltenden AGB Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sofern Sie vorab Fragen hierzu haben, helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter oder Sie informieren sich hier.
Erstberatung
Maximal liegt die gesetzlich vorgegebene Höhe der Erstberatungskosten für Privatpersonen bei 190 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei uns belaufen sich die Kosten für ein ausführliches erstes Beratungsgespräch eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht auf 150 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für Verbraucher.
Für den Fall, dass Ihre Angelegenheit nach dem Beratungsgespräch nicht abgeschlossen sein sollte, werden die Beratungskosten wie ein Vorschuss behandelt und auf weiter entstehende Kosten voll angerechnet.
Prozesskosten- und Beratungshilfe
Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, Sie kein Mitglied in einer Gewerkschaft sind und es Ihnen finanziell nicht möglich ist, die Verfahrenskosten selbst aufzubringen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Für den Fall einer außergerichtlichen Angelegenheit, so auch für eine anwaltliche Erstberatung, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe bei dem an Ihrem Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen.
Einen Vordruck für das Formular finden Sie hier.
- Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Einen Vordruck für das Formular finden Sie hier.
Kontakt
Anschrift
Rechtsanwaltskanzlei
Igor Münter
Marienbrunnenstraße 4
04299 Leipzig
Telefon
0341 / 21 30 143
Telefax
0341 / 14 96 633